Die periodische Prüfung, ob die vorsorgliche Emissionsbegrenzung der NISV noch dem vom USG verlangten Standard entspricht oder ob sie angepasst werden muss, obliegt allein dem Verordnungsgeber. Dieser hat periodisch auch Erkenntnisse über mögliche gesundheitsschädigende oder störende biologische (nicht-thermische) Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Prüfung zu berücksichtigen. R 01 74 Urteil vom 24. April 2002