Ein 45 m hoher Antennenmast würde das Landschaftsbild an einer empfindlichen Stelle nachhaltig beeinträchtigen. Diese landschaftlichen Interessen würden die Interessen an einem möglichst flächendeckenden Telekommunikationsnetz bei weitem überwiegen. Sodann gelte es zu berücksichtigen, dass sich in der näheren Umgebung des geplanten Standortes Wohnbauten befänden. Dies sei an dem von der Gemeinde vorgeschlagenen Alternativstandort 128 10/35 Raumordnung und Umweltschutz PVG 2002–