Im Rahmen eines Gesamtnetzplanes ist die geplante Anlage sodann auch bereits auf bestehende sowie in der Region noch geplante Antennenstandorte abgestimmt worden (vgl. die vom kantonalen Amt für Raumplanung mit Hilfe des GIS erstellte Übersicht vom Dezember 2001). Notorisch ist, dass die innerhalb eines Gesamtnetzplanes festgelegten und aufeinander abgestimmten Antennenstandorte nicht einfach beliebig verschoben werden können, weil der Aufbau der Mobilfunknetze im Wesentlichen auf dem Richtstrahlprinzip basiert und dieses Sichtkontakt zwischen den jeweiligen Standorten voraussetzt.