Danach wäre die isolierte Erteilung von Bewilligungen für einzelne Antennen ausserhalb der Bauzonen ohne Berücksichtigung der bestehenden Standorte und der Ausbaupläne aller Mobilfunkbetreiberinnen unzulässig. Es ist mithin anzustreben, ausserhalb der Bauzonen mittels frühzeitiger räumlicher Koordination zwischen allen Beteiligten unter koordinierter Mitwirkung des Kantons die Anzahl der Antennenstandorte möglichst niedrig zu halten und die Anlagen optimal in die Landschaft einzupassen. Soweit möglich sollen dabei bereits belegte Antennenstandorte genutzt werden.