fonienetz anzuschliessen, statt den Anschluss durch «Roaming» im bestehenden Netz herzustellen; – bei Erstellung mehrerer eigenständiger Netze wenn möglich die Antennenstandorte zusammengelegt werden; – die Netzlayouts der verschiedenen Netzbetreiberinnen so opti- 126 10/35 Raumordnung und Umweltschutz PVG 2002