35 BAB. NISV. Standortgebundenheit. Interessenabwägung. Vorsorgliche Emissionsbegrenzung. Mobilfunkanlage. — Raumplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter welchen eine neue Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzonen errichtet werden darf (E.3). — Anwendung im konkreten Fall (E.4). — Art. 4 NISV enthält eine abschliessende Regelung der vorsorglichen Emissionsbegrenzung (E.5).