Auch der Umstand, dass sich im näheren Umfeld der Anlage im Gegensatz zu dem von der Gemeinde vorgeschlagenen Alternativstandort bei Punkt 1601 Wohnbauten befinden, ist vorliegend nicht von entscheidender Bedeutung. Abgesehen davon, dass der Alternativstandort gegenüber dem geplanten Standort gewichtige Nachteile aufweist, lässt sich auch den bei den Akten befindlichen Standortdatenblättern im Ergebnis ohne weiteres entnehmen, dass die Grenzwerte (gemäss den rekurrentischen Berechnungen max. 2,049 V/m in den nahe gelegenen Liegenschaften) überall eingehalten sind. Diese Berechnungen sind zwar von der zuständigen Fachstelle noch nicht überprüft und bestätigt worden, doch vermag