Notorisch ist, dass die innerhalb eines Gesamtnetzplanes festgelegten und aufeinander abgestimmten Antennenstandorte nicht einfach beliebig verschoben werden können, weil der Aufbau der Mobilfunknetze im Wesentlichen auf dem Richtstrahlprinzip basiert und dieses Sichtkontakt zwischen den jeweiligen Standorten voraussetzt. Seitens der Mobilfunkanbieter ist am Augenschein auch glaubhaft dargelegt worden, dass hinsichtlich der Standortwahl kein Bedarf an vertieften Abklärungen mehr bestehe, da eine optimale Abdeckung des Gebietes aufgrund der topografischen Gegebenheiten in der Region nur mit einer Anlage am fraglichen Standort und nicht etwa von anderen (bestehenden oder geplanten