mit den übrigen Standorten (u.a. jener bei Punkt 1601) gewichtige Vorteile aufweist und daher am fraglichen Ort (relativ) standortgebunden ist. So ist aktenkundig, dass der Netzaufbau aller Mobilfunkbetreiber in der Region bereits recht weit fortgeschritten ist. Im Rahmen eines Gesamtnetzplanes ist die geplante Anlage sodann auch bereits auf bestehende sowie in der Region noch geplante Antennenstandorte abgestimmt worden (vgl. die vom kantonalen Amt für Raumplanung mit Hilfe des GIS erstellte Übersicht vom Dezember 2001).