Die so umschriebenen Grundvoraussetzungen sind vorliegend offensichtlich nicht erfüllt, und zwar bereits deshalb, weil die Hauptnutzung des Betriebes eine gastwirtschaftliche ist und die geplante Umnutzung in direktem Zusammenhang mit dieser nichtlandwirtschaftlichen Nutzung steht. c) Art. 24c RPG regelt Fälle, in denen bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wieder aufgebaut werden sollen. Gemäss Art. 24c Abs. 2 RPG in Verbindung mit Art.