Erneuerung, Erweiterung, teilweiser Änderung und Wiederaufbau bestehender Bauten. a) Art. 24a RPG hat Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen zum Inhalt und kommt daher im vorliegenden Fall – weil eine Tanzbar und eine WC-Anlage sowie gegebenenfalls noch eine Sauna mit Ruheraum eingebaut werden soll – von vornherein nicht zur Anwendung. b) Art. 24b RPG regelt die Einrichtung nichtlandwirtschaftlicher Nebenbetriebe auf landwirtschaftlichen Betrieben. Eine Bewilligung gestützt auf diese Bestimmung setzt voraus, dass die neu eingeführte Nutzung eine «betriebsnahe» ist.