Das Erteilen einer Bewilligung unter dem Titel der Zonenkonformität nach Art. 22 RPG ist daher derzeit nicht möglich. R 01 87 Urteil 27. November 2001 34 BAB. Zonenkonformität. Ausnahmebewilligung. Tanzbar, Sauna, Ruheraum und WC-Anlage. — Der geplante Einbau einer Tanzbar mit Sauna, Ruheraum und WC-Anlage in einen nicht mehr genutzten Heustall kann unter dem Titel der Zonenkonformität nicht bewilligt werden (E.2a, b). — Das Bauvorhaben ist auch keiner Ausnahmebewilligung nach Art. 24a–d RPG (E.3a–d) bzw. Art. 24 RPG (E.4) zugänglich.