24 RPG bewilligt werden könne. Danach können ausserhalb der Bauzonen Bewilligungen für die Errichtung oder die Änderung von Bauten und Anlagen erteilt werden, wenn deren Zweck einen Standort ausserhalb der Bauzonen erfordert (lit. a) und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (lit. b). Beide Teilvoraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Ob der Zweck einer Baute oder Anlage einen Standort ausserhalb der Bauzonen erfordert, d.h., ob sie standortgebunden ist, beurteilt sich nach strengen und objektiven Kriterien.