24 RPG nur die Voraussetzungen, unter welchen zonenfremde Bauten und Anlagen z.B. in der Landwirtschaftszone neu erstellt bzw. unter welchen Voraussetzungen der Zweck bestehender Bauten total geändert werden kann. Er entspricht der Regelung von Art. 24 Abs. 1 in der alten Fassung des RPG. Art. 24a bis 24d RPG regeln sodann verschiedene Fälle von 122 10/34 Raumordnung und Umweltschutz PVG 2002