Der Besuch des nahe gelegenen Hallenbades sei deshalb ungeeignet, weil das Wasser für Therapiezwecke zu kalt sei. c) Wie der vorliegende Fall zeigt, kann ein durchaus verständliches Interesse an der Errichtung einer Schwimmhalle bzw. eines Schwimmbeckens in der Landwirtschaftszone bestehen. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, welche an sich bei entsprechender Interessenlage und ausgewiesenem Bedürfnis für die bäuerliche Bevölkerung eine Bewilligung derartiger Anlagen unter dem Titel der Zonenkonformität nicht generell ausschliesst, bedürfen diese aber zwingend einer näheren Regelung in der kantonalen oder der kommunalen Raumordnung.