Könne das Bauvorhaben nicht realisiert werden, sei die Existenzfähigkeit des Betriebes in Frage gestellt, weil die dort tatkräftig mitarbeitende Ehefrau sonst täglich während mehrerer Stunden abwesend sei und in dieser Zeit nicht im Betrieb mithelfen könnte. Ihre Arbeitskraft müsste durch Dritte abgedeckt werden, was finanziell nicht tragbar sei und für den Betrieb eine existenzielle Bedrohung darstelle. Der Besuch des nahe gelegenen Hallenbades sei deshalb ungeeignet, weil das Wasser für Therapiezwecke zu kalt sei.