Erwägungen: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob das Bauvorhaben (Schwimmhalle) der in der Landwirtschaftszone geltenden Nutzungsordnung entspricht und somit eine ordentliche Baubewilligung für zonenkonforme Bauten und Anlagen im Sinne von Art. 22 RPG in Betracht kommt. 2. a) Nach Art. 16 Abs. 1 RPG umfassen die Landwirtschaftszonen Land, das sich für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Gartenbau eignet oder im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt werden soll (lit.