Als Grundsatz zur Bestimmung der baulichen Dichte wird zunächst auf die nach den Aussenmassen der Gebäude ermittelte Fläche aller Geschosse, also auf die Bruttogeschossfläche im wörtlichen Sinne, abgestellt. Sodann werden von der Bruttogeschossfläche jene Bauteile abgezogen, die die bauliche Dichte nicht unmittelbar beeinflussen, d.h. für die Grösse der wohnenden und arbeitenden Bevölkerung keine oder nur untergeordnete Bedeutung haben (vgl. dazu ZBl 81, 1980, S. 131; VGE 201/93). Dabei gilt es zu beachten, dass Zweck der Ausnützungsziffer nicht nur ist, im grossflächigen Rahmen bzw. für