Hofstattrechtes nicht nur Zweckänderungen zu, sondern gewährt auch für die im Altbestand vorhandene Ausnützung den Besitzstandsschutz. Ein solcher Dispens von der Einhaltung der zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) ist als sehr weitgehende Abweichung von den ordentlichen Bauvorschriften zu werten, weshalb die fragliche Ausnahme entsprechend restriktiv zu interpretieren ist. aa) Die Ausnützungsziffer ist ein zonenplanerisches Mittel mit dem Hauptzweck, die bauliche Dichte zu begrenzen;