10/30 Raumordnung und Umweltschutz PVG 2002 rechtlichen Notwegs für notwendig und sinnvoll erachten – immer gleichzeitig auch noch die mit der zu erwartenden Mehrbelastung verbundenen Nebenaspekte (Rechte und Pflichten) in sachgerechter Weise zu regeln hätten (vgl. BGE 121 I 65 E. 5c/bb S. 72/3, 118 Ia 372 E. 5e S. 380 am Ende). Dies ist hier damit ebenfalls noch nachzuholen. R 01 98 Urteil vom 29. Januar 2002 30 Bau- und Feuerpolizei. Verfahrenskoordination. — Die feuerpolizeiliche Bewilligung bzw. die entsprechen- den Auflagen sind in den Baubescheid zu integrieren.