Bei einem Kind getrennt lebender Eltern führt der Umzug in die Schweiz – namentlich dann, wenn das Kind bisher im Ausland vom andern Elternteil selbst betreut worden ist – nicht ohne weiteres zu einer engeren Einbindung in eine Familiengemeinschaft. Es wird lediglich die Obhut eines Elternteils durch jene des andern ersetzt, ohne dass die Familie als Ganzes näher zusammengeführt würde.