Eine solche Basis ist im UVB des AfU vom 11. Oktober 1995 zu erblicken, worin unter Hinweis auf die umweltschutzrechtlichen Aspekte als Bauauflage zur Projektverwirklichung S./G. an die Gemeinde bereits damals folgende (verbindliche) Anweisung erging: Als Kompensationsmassnahme für die Erstellung der 98 zusätzlichen öffentlichen Gemeindeparkplätze hat die Gemeinde (Baubewilligungsbehörde) auf geeignete Weise sicherzustellen, dass im Gegenzug bestehende Aussenparkplätze – darunter die im UVB speziell erwähnten 60 Parkplätze entlang der Promenade und auf dem Postplatz – mit hoher Verkehrserzeugung aufgehoben werden (vgl. UVB, Auflagen, lit. c, S. 23).