Soweit die wirtschaftlich tätige Rekurrentin dem konkret die daraus zu erwartenden Umsatzeinbussen für ihr Grosshandelsgeschäft im R.-Center entgegenhält, gilt es klar festzuhalten, dass die Aussenparkplätze auf dem Postplatz stets in der Verfügungsgewalt der Gemeinde standen und nie im Privateigentum der Rekurrentin waren. Es kann sich damit hier einzig noch die Frage stellen, ob die Verlagerung der 22 offenen Parkplätze ins benachbarte Geschäftshaus S./G. mit 198 neuen Parkplätzen wirklich schon als völlig unzumutbar oder gar wirtschaftlich ruinös bezeichnet werden kann.