freiheit entlang der im Winter stark frequentierten Promenade wie auch der übrigen publikumsträchtigen Verkehrsknotenpunkte – zu denen auch der Post/ Rathausplatz zählt – doch für alle Menschen dieses Weltkurortes noch erheblich verbessert werden könnte. Soweit die wirtschaftlich tätige Rekurrentin dem konkret die daraus zu erwartenden Umsatzeinbussen für ihr Grosshandelsgeschäft im R.-Center entgegenhält, gilt es klar festzuhalten, dass die Aussenparkplätze auf dem Postplatz stets in der Verfügungsgewalt der Gemeinde standen und nie im Privateigentum der Rekurrentin waren.