Zur Güterabwägung sei zunächst festgehalten, dass die strittige Verkehrsmassnahme keineswegs als isolierte Einzelmassnahme zur Koordination und Eindämmung des besonders in den Wintermonaten häufig überlasteten Verkehrsnetzes in der Gemeinde bezeichnet werden kann. Wie sich anlässlich des Augenscheins vom 16. Mai 2002 mit aller Deutlichkeit zeigte, beruht das Verkehrskonzept der Vorinstanz auf gesamthaft drei eigenständigen Parkhäusern, von denen das erste im Geschäftshaus S./G. mit neu 198 unterirdischen Parkplätzen bereits erstellt wurde, und zwei weitere (das eine in der Dorfmitte und das andere eingangs Dorf) mit Investitionskosten von zusammen Fr. 20 Mio. folgen sollten. Unbe-