Parkplätze auf dem Post-/Rathausplatz – wird letztlich darüber entscheiden, ob der Kerngehalt der Wirtschaftsfreiheit sowie der weiter als verletzt gerügten Freiheits- und Grundrechte durch die Verkehrsmassnahme in unzulässiger Art berührt bzw. beeinträchtigt werden. d) Zur Güterabwägung sei zunächst festgehalten, dass die strittige Verkehrsmassnahme keineswegs als isolierte Einzelmassnahme zur Koordination und Eindämmung des besonders in den Wintermonaten häufig überlasteten Verkehrsnetzes in der Gemeinde bezeichnet werden kann.