Zur Verhältnismässigkeit und Rechtsgleichheit der ergriffenen Verkehrsmassnahme sei hier nochmals hervorgehoben, dass anstelle der zur Aufhebung vorgesehenen Parkplätze eine Vielzahl neuer Parkplätze in nächster Umgebung geschaffen wurde, womit den verständlichen Befürchtungen der Rekurrentin (Umsatzeinbussen infolge Abwanderung zur besser lokalisierten Konkurrenz) genügend Rechnung getragen wurde. Von einer systematischen Ungleichbehandlung oder gar absichtlichen Diskriminierung einzelner Geschäftsleute kann keine Rede sein, zumal für die Eigentümer und Mieter der nahen Geschäftslokale im Einzugsgebiet des Post-/Rathausplatzes nie ein verbriefter Anspruch be-