Diesem Leistungsauftrag musste sie jetzt nachkommen, womit die Aufhebung der strittigen Parkplätze auf dem Post-/Rathausplatz auch insofern absolut korrekt und rechtmässig war. f) Zur Verhältnismässigkeit und Rechtsgleichheit der ergriffenen Verkehrsmassnahme sei hier nochmals hervorgehoben, dass anstelle der zur Aufhebung vorgesehenen Parkplätze eine Vielzahl neuer Parkplätze in nächster Umgebung geschaffen wurde, womit den verständlichen Befürchtungen der Rekurrentin (Umsatzeinbussen infolge Abwanderung zur besser lokalisierten Konkurrenz) genügend Rechnung getragen wurde.