106 10/28 Raumordnung und Umweltschutz PVG 2002 freiheit (Umsatzeinbussen) sowie die von ihr darĂ¼ber hinaus geklagten Wettbewerbsdiskrimierungen zu rechtfertigen. Eine solche Basis ist im UVB des AfU vom 11. Oktober 1995 zu erblicken, worin unter Hinweis auf die umweltschutzrechtlichen Aspekte als Bauauflage zur Projektverwirklichung S./G. an die Gemeinde bereits damals folgende (verbindliche) Anweisung erging: