Dass diese Überlegung für das Vorgehen der Gemeinde nicht entscheidend war, belegt allein schon die Tatsache, dass die Gebühreneinnahmen aus den (öffentlichen) Parkuhren auf dem Post-/Rathausplatz bisher ebenso ihr zugute kamen und sie damit keine besondere Veranlassung hatte, auf diese Einkünfte unnötig zu verzichten. Hinzu kommt, dass das bereits bestehende Ersatzangebot von 198 PP in nächster Umgebung des Postplatzes keineswegs als zahlenmässig ungenügend oder ungerecht bezeichnet werden kann, steht die Benutzung jener mehrstöckigen Autoeinstellhalle doch allen Geschäftskunden der umliegenden Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verkaufsbetriebe zu den-