An der Einholung einer neuen, vollständig überarbeiteten Gebäude- und Grundstücksschätzung führt darum hier kein Weg vorbei. Dieses Vorgehen erscheint im Einzelfall umso angezeigter, als selbst die Vorinstanz keine plausible Begründung liefern konnte, wie die gewaltige Preisdifferenz zwischen dem erst zwei Jahre zuvor dreimal höher geschätzten Immobilienwert der Parz. 844 und dem später dafür tatsächlich erzielten Verkaufserlös auf dem aktuellen Liegenschaftsmarkt erklärt werden könnte.