Eine behördliche Delegation des Schultransportes an die Eltern gegen eine entsprechende Entschädigung fällt hier ausser Betracht, da der Vater sich als berufstätiger Schreiner in einer Nachbargemeinde nicht selber zuverlässig genug um die Hin- und Rückfahrt seiner Tochter kümmern und die Mutter des Kindes gar nicht Auto fahren kann. Wie aus den zitierten Fahrplänen hervorgeht, würde die Mittagspause beim Gebrauch der öffentlichen Verkehrsmittel zeitlich aber zu kurz sein, um jeweils auch noch über Mittag von der Dorfschule nach Hause zu reisen. Die Gemeinde müsste daher nebst den Schultransportkosten wohl auch noch zusätzlich für eine angemessene Verpflegung der Erstklässerin über