Dem ist hier umso mehr zuzustimmen, als die kürzere Wegalternative über das unterliegende «Waldtobel» wegen des prekären Natur- und Wanderwegs (steiler Trampelpfad; Abschrankungen und Hilfsgeländer nur für Erwachsene) und der rundherum gut sichtbaren Felsabbrüche für ein einzelnes Kind als noch bedeutend gefährlicher eingestuft werden muss, als die zuerst geschilderte Marschroute über die geteerte und viel breitere Dorfstrasse. Die Streitfrage der Zumutbarkeit kann deshalb zweifelsfrei und ohne Vorbehalt verneint werden. c) Soweit die Gemeinde raumplanerische Aspekte für die Nichtübernahme der Schultransportkosten anführte, kann ihr