Startend vom Wohnort der Eltern müsste das schulpflichtige Kleinkind zunächst die Brücke über den Fluss und hiernach die parallel dazu verlaufende Kantonsstrasse überqueren. Dass dies für ein 7- jähriges Kind sehr gefährlich sein kann, liegt auf der Hand, zu- mal bei der stark frequentierten Kantonsstrasse weder ein Fussgängerstreifen noch eine Verkehrsampel existiert, die die Gefahren aus dem Strassenverkehr wenigstens auf ein vertretbares Mass herabsetzen würde. Auf der linksseitigen Bergflanke könnte das Schulkind sodann zirka 150 m ungestört auf einem geteerten, mit einem Fahrverbot versehenen Streckenabschnitt laufen.