zur Dorfschule einem eben erst schulpflichtigen Kind tatsächlich alleine zumutbar wäre. Abgesehen von einer Weglänge von immerhin 2,9 km und der dabei zu überwindenden Höhendifferenz von 260 m fällt hier vor allem die ungünstige Beschaffenheit und Beleuchtung der massgeblichen Streckenführung ins Gewicht. Startend vom Wohnort der Eltern müsste das schulpflichtige Kleinkind zunächst die Brücke über den Fluss und hiernach die parallel dazu verlaufende Kantonsstrasse überqueren.