d) Nachdem hier feststeht, dass die Gemeinde für den Schultransport aufzukommen hat, bleibt es aber immer noch ihr überlassen, wie sie diese Verpflichtung im Einzelnen organisatorisch umsetzen will. Denkbar wäre zum Beispiel die Kostenübernahme für die regelmässigen Bahnfahrten ab dem Elternhaus nahe der RhB-Station (Züge morgens ab 6.43, 7.17 und 8.20 Uhr) nach R. (Züge an 6.45, 7.19 und 8.22 Uhr; Bahnfahrzeit 2 Minuten) und anschliessend mit dem Postauto (R. ab 7.02 mit Ankunft nach 9 Minuten um 7.11 bzw. ab 8.45 und Ankunft um 9.00 Uhr im Dorf bei der Post in W.) bis zum Schulhaus;