Auf der linksseitigen Bergflanke könnte das Schulkind sodann zirka 150 m ungestört auf einem geteerten, mit einem Fahrverbot versehenen Streckenabschnitt laufen. Dieser Weg mündet aber in eine scharfe Rechtskurve der Hauptstrasse ein, wo sich auch die offizielle Bushaltestelle zwischen R. und W. Dorf befindet. Entlang dieser Dorfzufahrtsstrasse, die auf keiner Seite über einen Gehsteig verfügt, müsste das Mädchen zuerst mitten im Wald fast 2 km bergaufwärts gehen, um am Ende – auf einem nur für landwirtschaftliche Zwecke befahrbaren Güterweg – auf der dort leicht ansteigenden Hochebene bis zur Dorfschule zu gelangen.