Zugleich liegt dieser Regelung aber der weitergehende Gedanke zugrunde, dass der Zugang zur Schule allen Teilen der Bevölkerung unter denselben Bedingungen möglich sein sollte (PVG 1998 Nr. 4). Dass die obligatorische Schulzeit unentgeltlich erfolgen sollte, wurde bereits in der Bundesverfassung von 1874 festgelegt und ist heute unbestritten. Zu rechtlichen Auseinandersetzungen gab in der Vergangenheit aber immer wieder die Frage Anlass, ob und wie weit die öffentliche Hand auch noch für die Transportkosten der Schüler aufzukommen habe.