Öffentliche Sozialhilfe 7 Assistenza sociale pubblica 19 Grundrecht auf Existenzsicherung. Hilfe in Notlagen. Ambulante Drogenentziehungskur. — Die tatsächlich anfallenden Kostenbeteiligungen für die gesetzlich gewährleisteten Leistungen der Krankenkas- sen müssen zum Existenzbedarf angerechnet werden (E.2a). — Bei der Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängig- keit handelt es sich um eine Pflichtleistung der Krankenkassen (E.2b). — Dafür zu erbringende Kostenbeteiligungen sind vom unterstützungspflichtigen Gemeinwesen zu tragen (E.2c).