Mit dieser Argumentation bringt die Arbeitslosenkasse sinngemäss vor, dass die Beschwerdeführer ihre in der Zeit vom 16. Oktober bis zum 21. November 2001 aufgelaufenen Lohnforderungen gegenüber der neu gegründeten S. AG geltend zu machen hätten. Es gilt daher im Folgenden zu prüfen, ob die neue S. AG verpflichtet ist, die Lohnforderungen ihrer von der konkursiten N. AG übernommenen Arbeitnehmer zu decken. 4. a) Überträgt ein Arbeitgeber seinen Betrieb oder Betriebsteil auf einen Dritten und lehnt sein Arbeitnehmer diesen Übergang nicht ab, so geht das Arbeitsverhältnis gemäss Art.