16 Familienzulagen. Ausländer. — Bei ausländischen Arbeitnehmern in der Schweiz mit Kindern im Ausland gilt es bei der Ausrichtung von Kinderzulagen klar zwischen dem Anspruch und der Fällig- keit zu unterscheiden; während sich die Entstehung des Anspruchs ausschliesslich nach kantonalem Familienzulagengesetz (FZG) richtet, hängt die Auszahlung der Zulagen vom konkreten Aufenthaltsstatus (gefes- tigtes Anwesenheitsrecht) des Ausländers ab; für letz- teres sind aber die fremdenpolizeilichen und/oder asyl- rechtlichen Bestimmungen massgebend.