Die Beschwerde ist demnach vollumfänglich abzuweisen. S 02 42 Urteil vom 21. Juni 2002 15 Arbeitslosenversicherung. Insolvenzentschädigung. Betriebsübernahme. — Die Arbeitnehmer haben unabhängig davon, ob eine Betriebsübernahme gemäss Art. 333 OR stattgefunden hat, Anspruch auf Insolvenzentschädigung auf Grund ihrer Lohnforderungen gegenüber ihrem konkursiten bisherigen Arbeitgeber, sofern die Voraussetzungen von Art. 51 AVIG erfüllt sind.