14 Arbeitslosenversicherung. Abgrenzung zwischen Arbeitslosengeldern und Insolvenzentschädigung. — Das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung von jenem auf Insolvenzentschädigung ist, ob die Versicherte in der fraglichen Zeit arbeitslos war oder ob sie noch für die später in Konkurs fallende Gesellschaft arbeitete.