6/14 Sozialversicherung PVG 2002 Da dem Gericht die nötigen Unterlagen zur Berechnung der zweijährigen Rahmenfristen für die Beitragszeit und für den Leistungsbezug fehlen, ist die Verfügung vom 21. Mai 2002 in teilweiser Gutheissung der Beschwerde aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie im Sinne der Erwägungen über den Anspruch auf Beiträge an die Pendlerkosten neu befinde. S 02 164 Urteil vom 1. Oktober 2002