Die Ansicht der Kasse ist in dieser konkreten Situation zu formalistisch und entspricht nicht Sinn und Zweck des Gesetzes. d) Aufgrund der gesamten Umstände ist erstellt, dass die Vermittelbarkeit der Beschwerdeführerin ab dem 1. Mai 2002 zu Unrecht verneint wurde. Die angefochtene Verfügung wird unter Gutheissung der Beschwerde aufgehoben. S 02 179 Urteil vom 25. Oktober 2002 13 Arbeitslosenversicherung. Pendlerkostenbeiträge. punkt des Beginns der Bezugsdauer. Berechnung der 6- Zeit-