Auch in der neu eröffneten Rahmenfrist dürfen jedoch die Pendlerkosten gesamthaft sechs Monate nicht überschreiten. Wenn der Beitrag in zwei Rahmenfristen fällt, müssen zwei getrennte Entscheide gefällt werden (erwähntes Kreisschreiben des seco über AMM, S. 164). c) Im vorliegenden Fall wären dem Beschwerdeführer bei rechtzeitiger Gesuchseinreichung 10 Tage vor dem Stellenantritt be- 58 6/13 Sozialversicherung PVG 2002