{"Signatur": "GR_VG_004", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2008-09-05", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_004_A-2008-20_2008-09-05.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/A_2008_20_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd6097667e4b02fdf6f8fdfa112ea051b07daadef05abab08aa8e09e96a57ec025b403dedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd6097667e4b02fdf6f8fdfa112ea051b07daadef05abab08aa8e09e96a57ec025b403dedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=A_2008_20", "Checksum": "bb866ee60fa414f434a518bea71d9fef"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 2008 20"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 4. Kammer 05.09.2008 A 2008 20"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 4a Camera 05.09.2008 A 2008 20"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 4. 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Erreicht wird die besagte Liegenschaft durch den … Alpweg\n(Waldstrasse).\n\nb) Am 16. April 2007 richtete die Gemeinde … ein Schreiben an … betreffend\nWiderhandlung gegen das Fahrverbot auf dem … Alpweg, welchen … als\nHalter des Fahrzeuges mit dem Kontrollschild GR … im Dezember 2006 und\nim Februar 2007 sowie am 4. März 2007 ohne Bewilligung befahren habe.\nGleichzeitig setzte die Gemeinde eine Frist zur Einreichung einer\nVernehmlassung an, welche … ungenützt verstreichen liess.\n\nc) Am 4. April 2007 bzw. 29. August 2007 wurde …, welcher … bei der\nBearbeitung des Landwirtschaftsbetriebes unterstützte, von der Gemeinde\nvorgeworfen, dass er am 2. Februar 2007 bzw. 20. Juli 2007 mit dem auf\nseinen Namen lautenden Fahrzeug mit dem Kontrollschild GR … ohne\nBewilligung den … Alpweg befahren habe. Auch ihm wurde das rechtliche\nGehör gewährt und eine Frist für eine allfällige Stellungnahme angesetzt. Der\nTelefonnotiz vom 16. April 2007 ist zu entnehmen, dass … der Gemeinde am\n5. April 2007 mitteilte, er habe den Alpweg befahren, weil er für … im … das\nVieh gefüttert habe. Er sei nicht bereit hierfür eine Gebühr zu bezahlen; diese\nmüsse von … bezahlt werden. Er werde mit … Kontakt aufnehmen, damit\ndieser schriftlich Bescheid gebe. In gleicher Weise äusserte sich … im\nTelefongespräch vom 19. September 2007 gegenüber der Gemeinde. Er\nhabe … beim Heuen geholfen und ihn aufgefordert, der Gemeinde dies\nmitzuteilen sowie die Gebühr zu bezahlen.\n\nd) Mit Schreiben vom 13. März 2008 (zugestellt am 19. März 2008) erliess die\nGemeinde … gegenüber … eine Bussverfügung. Im Dezember 2006 und im\nFebruar 2007 (täglich) sowie am 4. März 2007 sei der … Alpweg vom\nFahrzeug mit dem Kontrollschild GR 89968, dessen Halter … sei, ohne\nentsprechende Bewilligung befahren worden. Gemäss Reglement sei er dazu\nauch berechtigt, habe aber eine Gebühr für das Befahren zu entrichten. Da …\nGrundeigentümer einer Liegenschaft sei, habe er Anspruch auf eine\nJahresbewilligung. Abklärungen hätten ergeben, dass er in den Jahren 2003\nbis 2007 weder eine Jahresbewilligung noch eine Tagesbewilligung gelöst\nhabe. Er habe den Alpweg immer ohne Bezahlung der Gebühr befahren.\nDaher sei es auch gerechtfertigt, … rückwirkend für die letzten fünf Jahre die\nJahresgebühr in Rechnung zu stellen. Allerdings werde die Gebühr um die\nHälfte auf Fr. 75.-- pro Jahr reduziert. Darüber hinaus habe … auch für\nPersonen, welche ihm im Landwirtschaftsbetrieb behilflich seien, die jeweilige\nBewilligung für das Befahren des Alpweges zu lösen. Dementsprechend legte\nder Gemeindevorstand folgende Beträge fest:\n\nBusse Fr. 100.00\nJahresgebühren 2003-2007 Fr. 375.00\nJahresgebühr 2008 Fr. 150.00\nTagesbewilligung (…) Fr. 10.00\nKanzlei- und Schreibgebühren Fr. 50.00\nTotal Fr. 685.00\n========\n\n2. Gegen diesen Buss- und Gebührenentscheid erhob … am 18. April 2008 fristund formgerecht Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht mit dem\nsinngemässen Begehren um Aufhebung des angefochtenen Entscheides.\nBegründend führte er im Wesentlichen aus, Art. 2 lit. d des von den\nGemeinden …, … und … am 5. Juli 1996 erlassenen Reglements für das\nBefahren des Alpweges räume sowohl ihm als auch seinen Helfern das Recht\nein, den Alpweg ohne Bewilligung zu befahren. Seine Existenz wäre bedroht,\nwenn er für sich selber und seine Helfer eine Gebühr bezahlen müsste.\nAusserdem könne er seinen Helfern eine Gebühr nicht zumuten, weil sie sich\ndann nicht mehr zur Verfügung stellen würden, ihn bei der Bewirtschaftung\nseiner landwirtschaftlichen Liegenschaft zu unterstützen.\n\n"}