Was die Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang und zur Stützung ihrer Auffassung dagegen vorbringen lassen, zielt ins Leere. Dies führt letztlich zur Abweisung beider Beschwerden. 5. Bei diesem Ausgang gehen die Verfahrenskosten unter solidarischer Haftung zulasten der Beschwerdeführer. Demnach erkennt das Gericht: 1. a) Die Beschwerde betreffend die Kantonssteuer 2006 wird abgewiesen. b) Die Beschwerde betreffend die Direkte Bundessteuer 2006 wird abgewiesen.