So haben die Nachbarn am 8. Mai 2006 gegen den Baubewilligungs- und Einspracheentscheid des Kleinen Landrats vom 28. März 2006 betreffend die Projektänderung für die Überbauung der Parzelle Nr. 1392 (Anpassung der zonengemässen Grenzabstände) Rekurs ans Verwaltungsgericht (R 06 42) erhoben. Zu jenem Zeitpunkt kannten sie erst das Dispositiv des Urteils des Verwaltungsgerichts im Verfahren VGU R 06 7, mit welchem jener Rekurs gutgeheissen und der angefochtene Baubewilligungs- und Einspracheentscheid vom 6. Dezember 2005 aufgehoben worden war.