Dies umso weniger, als selbst wenn ein solches eine Wertminderung nahelegen würde, damit der Nachweis, dass dieser Schaden tatsächlich Anlass der umstrittenen Zahlung gewesen ist, immer noch nicht erbracht wäre. Vielmehr sprechen die konkreten Gegebenheiten (nachstehend 4.) dagegen, dass die behauptete Wertverminderung die Ursache der Zahlung war, mithin ihnen auch kein steuerbefreiender Schaden entstanden sein kann. 4.